Vor zwei Wochen hatte ich mit den Kollegen von der Steuerberatung Heidelberg eine interessante Diskussion über Kaptialertäge in Ausländischen Depots.
Die Vorteile eines Depots im Ausland liegen klar auf der Hand: Ausländische Banken oder Börsenmakler sind nicht an das Steuergesetz in Deutschland gebunden. Je nach Land ist es nicht wie in Deutschland üblich, eine Kapitalertragssteuer nach jeder Transaktion abzuführen. Im Laufe eines Jahres können sich für aktive, erfolgreiche Trader also die Gewinne deutlich erhöhen lassen, wenn die unversteuerten Gewinne aus Geschäften direkt reinvestiert werden. Je nach Höhe der Gewinne und Häufigkeit der Trades lässt sich damit quasi ein unterjähriger Zinseszinseffekt erzielen.
Das hört sich natürlich verlockend an, jedoch ist zu beachten, dass die Kapitalerträge trotzdem versteuert werden müssen.
Versteuerung von Gewinnen aus deutschen Wertpapieren
Als Anleger müssen Sie Ihre Gewinne – egal ob in inländischen oder ausländischen Deports – mir Ihrer Einkommenssteuererklärung abgeben. Dabei ist es egal, welche Aktien, Fonds, ETF oder Anleihen Sie in Ihrem Deopt im Ausland haben. Dementsprechend sind auch Ertäge (wie beispielsweise Dividenden) deutscher Aktien in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren. Diese Dividenden werden dann entsprechend behandelt, als würden Sie in einem deutschen Depot anfangen.
Versteuerung von Gewinnen von ausländischen Wertpapieren im Ausland
Bei Dividendenzahlungen ausländischer Unternehmen wird es für den Steuerzahler schwieriger: Die Gewinne müssen sowohl im Herkunftsland der Aktie bzw. des Fonds gezahlt werden, als auch in Deutschland. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden müssen Sie als Investor die im Ausland gezahlten Quellensteuern in der Einkommenssteuererklärung vermerken und mit einer entsprechenden Bescheinigung ihres Brokers im Ausland nachweisen.
Eine Übersicht über anrechenbare ausländische Quellensteuern finden sie beim Bundeszentralamt für Steuern.
Das Verschweigen von Auslandserträgen sollten Sie als Anleger in jedem Falle vermeiden. Sollte der Fiskus dahinter kommen, dass Sie Erträge im Ausland nicht angegeben haben, wird dies in Deutschland als Straftat verfolgt.
Grundsätzliches zur Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer wird seit 2009 auf sämtliche Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen fällig. Auf alle diese Erträge werden pauschal 25% vom Finanzamt einbehalten. Wenn Sie also Aktien für 1000 Euro gekauft haben, die Sie für 1100 Euro wieder verkaufen, zieht Ihnen Ihre Bank automatisch 25 Euro ab, die direkt ans Finanzamt gehen. Sie erhalten also 1075 Euro zurück. Ausnahme: Sie haben der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt und dieser ist noch nicht ausgeschöpft. Sie können pro Jahr 801 Euro (1602 Euro, falls Sie mit Ihrem Ehepartner gemeinsam veranlagt sind) an Freistellungsaufträgen verteilen. Dies bedeutet für Sie, dass die ersten 801 Euro, die Sie an Gewinnen aus Kapitalerträgen erwirtschaften, steuerfrei sind. Im obrigen Beispiel hätten Sie also die vollen 1100 Euro auf Ihr Konto überwiesen bekommen.
Eine gute Erklärung zum Thema Abgeltungssteuer gibt das folgende Video:
Und wie bei allen Themen gilt natürlich auch hier: Wenn Sie sich unsicher sind, schalten Sie am besten den Steuerberater Ihres Vertrauens ein!