Arbeiten im Ausland kann lohnend sein. Oder auch sehr kompliziert sein. Vor allem wenn es um die Besteuerung von Einkommen geht, welches in einem anderen Land erwirtschaftet worden ist. Viele Aussiedler oder Expats (Menschen, die im Ausland arbeiten, aber ihren Wohnsitz noch in Deutschland haben) wissen gar nicht genau, was auf sie zu kommt. Ein Besuch bei der Steuerberatung kann viele spätere Probleme verhindern.
Die allgemeine Regel – Unbeschränkte Steuerpflicht
Jeder Steuerberater wird einem Aussiedler sagen: „In dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, müssen Sie auch Steuern zahlen.“ Das bedeutet: Wer eine Arbeit in einem anderen Land annimmt, aber seinen Wohnsitz noch immer in Deutschland hat, der wird auch noch deutschem Recht besteuert und muss seine Steuererklärung auch hierzulande abgeben.
Diese Situation dürfte auf die meisten Menschen zutreffen, die einer Arbeit in einem anderen Land nachgehen. Meistens bleibt eine Wohnung bestehen, weil man einen festen Wohnsitz behalten will oder eine Familie hat.
Die Regelung der unbeschränkten Steuerpflicht gilt übrigens nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Ländern der Welt. Über die wenigen Ausnahmen informiert auch hier der Steuerberater.
Lage von Aussiedlern – Keine Wohnung = Keine Steuerpflicht?
Wie sieht es denn aber für die Menschen aus, die Deutschland vollkommen den Rücken zudrehen wollen? Nun, wenn diese Menschen ihren Wohnsitz aufgeben, den Mietvertrag kündigen, ihr Haus und ihren hiesigen Besitz verkaufen, dann gilt für sie keine unbeschränkte Steuerpflicht mehr. Sie sind dann zur Abgabe der Steuer nach den Regeln ihres neuen Heimatlandes verpflichtet.
Aber: Sollte Einkommen erzielt werden, welches Deutschland zuzuordnen ist, gilt diese Regel nicht. Wer zum Beispiel für eine deutsche Firma in einem anderen Land arbeitet, der muss weiterhin an den Deutschen Fiskus Steuern zahlen. Das gleiche gilt, wenn noch Einkommen in Deutschland erwirtschaftet werden, wie etwa durch Vermietung oder Verpachtung. Solche zusätzlichen Einkommen unterliegen auch weiterhin der deutschen Steuerpflicht.
Und übrigens: Auch wer noch eine Ferienwohnung in Deutschland besitzt, muss möglicherweise seine Einkommen noch nach deutschem Recht versteuern. Ein Wohnsitz ist ein Wohnsitz, egal wie oft er genutzt wird. Mit Hilfe eines Steuerberaters können Aussiedler erfahren, ob sie noch Bindungen an Deutschland haben, von denen sie gar nichts wissen.
Zwei Länder, zwei Steuern – Wie geht man mit der Doppelbesteuerung um?
Eigentlich sollte man nur in einem Land Steuern bezahlen müssen. Das regelt das so genannte Doppelsteuerabkommen, zu dem auch Deutschland gehört. Hier wird wieder auf die Regel mit dem Wohnsitz zurückgegriffen.
Allerdings gibt es Länder, die nicht dem Doppelsteuerabkommen angehören. Dazu gehört auch das beliebte Reiseland Brasilien. Wer in diesen Ländern arbeitet, aber seinen Wohnsitz noch in Deutschland hat, muss an beide Länder Steuern entrichten. Eine große Belastung, bei der unnötig viel Geld verloren geht. Und leider kaum zu vermeiden, es sei denn, man verlegt seinen Wohnsitz dauerhaft in das Arbeitsland.
Ein anderer Fall in dem Doppelbesteuerung vorkommen kann, ist wenn in dem Arbeitsland die Steuern aus Deutschland angerechnet werden. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer wie gewohnt seine Steuererklärung an Deutschland richten. Sobald er den Bescheid darüber bekommen hat, wird dieser dann aber noch zusätzlich an die Behörden des Arbeitslandes geschickt. Liegt die dortige Steuerlast über der bereits gezahlten Last aus Deutschland, muss der Arbeitnehmer die Differenz noch an den dortigen Fiskus bezahlen.
Es gibt also eine ganze Menge Dinge, die man beachten sollte, wenn man im Ausland Einkommen erzielen will. Deshalb wird jedem Interessenten geraten sich vor Annahme eines solchen Angebotes mit der Steuerberatung zusammen zu setzen, um genau zu erkunden, welche Risiken, aber auch Chancen bestehen.